Die Hausdurchsuchungen vom 28. Februar 2018, die die sogenannte „BVT-Affäre“ rund um Österreichs Verfassungsschutz losgetreten haben, waren größtenteils rechtswidrig. Das hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) genau ein halbes Jahr später so entschieden. Aber wie konnte es überhaupt so weit kommen? Ein kurzer Rückblick auf einige turbulente Tage zu Anfang dieses Jahres.
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