Österreichs Nachrichtendienste: Ein kurzer Abriss

Skandal hin oder her: Die österreichische Nachrichtendienst-Community steht vor einem Umbruch. Bedingt ist dieser durch neue Bedrohungen, gegen die bisherige Herangehensweisen nur mehr bedingt Schutz bieten. Die Zeiten, wo sich die neutrale Republik bewusst schwach ausgeprägte nachrichtendienstliche Strukturen leisten konnte, dürften vorbei sein. Anbei folgt ein kurzer Abriss zur Geschichte der österreichischen Nachrichtendienste und eine Analyse, warum aktuell Handlungsbedarf gegeben ist. 

Eingangs ist es wichtig festzuhalten, dass Österreich über keine „Geheimdienste“ verfügt, sondern über „Nachrichtendienste“. Ein Geheimdienst wie beispielsweise die Central Intelligence Agency (CIA) verfügt über wesentlich weitergehende Befugnisse. Hier sind vor allem die verdeckten Operationen (covert operations) zu nennen, die unter anderem mit einem eigenen paramilitärischen Arm, der Special Activities Division, unternommen werden (Sabotage, Subversion, Unterstützung von Widerstands- und Guerillagruppen, Propaganda).

Diese politischen und militärischen Aktivitäten sind seit Jahrzehnten ein Werkzeug der inoffiziellen Außenpolitik der USA. Der Handlungsspielraum der CIA wurde hierfür stetig erweitert, man agiert faktisch ohne Rechenschaftslegung über Budget, Organisation und Mitarbeiter. Sofern autorisiert, können im Interesse der nationalen Sicherheit illegale Aktivitäten bis hin zu tödlicher Gewalt durchgeführt werden.

Die österreichischen Nachrichtendienste sind dagegen dafür konzipiert, Informationen zu beschaffen und auszuwerten. Im Unterschied dazu besteht das „Wesen geheimdienstlicher Tätigkeit“ darin, „in die Hoheitsrechte anderer Staaten einzugreifen. Und das machen wir nicht“, brachte es ein Leiter eines österreichischen Nachrichtendiensts auf den Punkt.

1955 wurde eine Dienststelle für den militärischen Nachrichtendienst geschaffen – zunächst als Teil des Amts für Landesverteidigung im Bundeskanzleramt und danach im Bundesministerium für Landesverteidigung. Diese Gruppe für das Nachrichtenwesen (NaGrp) gliederte sich in eine Informations-, eine Auswerte- und eine Abwehrabteilung. Erster Leiter der NaGrp war Kurt Fechner, ein Veteran der Abwehr, des Nachrichtendiensts der Deutschen Wehrmacht. Der ehemalige Oberstleutnant und zu Kriegsende Chef der Leitstelle II Südost bot ähnlich wie der spätere Präsident des Bundesnachrichtendienst (BND), Reinhard Gehlen, sein Wissen den Alliierten an, was ihm den Spitznamen „österreichischer Gehlen“ eintrug.

1972 wurde die NaGrp als Heeresnachrichtenamt (HNaA) neu aufgestellt und die Fernmeldeaufklärung integriert. Das HNaA ist bis heute der einzige strategische Auslandsnachrichtendienst Österreichs. Wesentliche Rechtsgrundlage seiner Tätigkeit ist das Militärbefugnisgesetz (MBG). Darin heißt es:

„Die nachrichtendienstliche Aufklärung dient der Beschaffung, Bearbeitung, Auswertung und Darstellung von Informationen über das Ausland oder über internationale Organisationen oder sonstige zwischenstaatliche Einrichtungen betreffend militärische und damit im Zusammenhang stehende sonstige Tatsachen, Vorgänge und Vorhaben.“

Das Abwehramt (AbwA) wurde 1985 vom HNaA abgespalten und ist seitdem für Eigenschutz, Spionageabwehr und Cyberdefence verantwortlich. Im Jahr 2000 beschrieb der damalige stellvertretende Leiter des AbwA diese Aufgaben so:

„Wir sind für die Sicherheit des Heeres zuständig: Objekt-, Geheim-, Truppen- und Personalschutz. Wir überprüfen die Verlässlichkeit von Personen, die Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen im Zuständigkeitsbereich des Verteidigungsministeriums erhalten sollen.“

Neben diesen beiden militärischen Diensten existierte seit dem 8. August 1945 noch die sogenannte Staatspolizei – damals neu gegründet vom Staatssekretär für Inneres, Franz Honner (KPÖ). Die Staatspolizei neben der „Wahrnehmung staatsfeindlicher Vorgänge“ zahlreiche weitere Aufgaben über: Schutz verfassungsgesetzlicher Einrichtungen, Personenschutz für den Bundespräsidenten und Mitglieder der Bundesregierung, Schutz von ausländischen Konsulaten und Staatsbesuchen sowie Überprüfung von Flüchtlingen und Asylwerbern. In Wien standen dafür Mitte der 1980er Jahre nur „etwa“ 120 Mann zur Verfügung, in den Bundesländern rund 20. So überrascht es auch nicht, dass ein Beamter damals zum „Kurier“ sagte, dass man ausländische Spione außen vorlasse:

„Solange sie mit ihrer Tätigkeit Österreich aus dem Spiel lassen, ist uns das wurscht.“

Der Staatspolizei hing lange der Ruf nach, kommunistisch unterwandert zu sein. Der übergelaufene Agent der tschechoslowakischen Staatssicherheit, Ladislav Bittman, schrieb in seinen Erinnerungen:

„Die österreichische Polizei und Spionageabwehr waren weitgehend von osteuropäischen Agenten unterwandert.“

Tatsächlich hatte die Spionageabwehr oftmals durch die Finger geschaut: 1960/62 wurden drei osteuropäische Antikommunisten hinter den „Eisernen Vorhang“ entführt. 1962 starb der abgesprungene ungarische Offizier Bela Lapusnyk einen mysteriösen Vergiftungstod im Wiener Allgemeinen Krankenhaus. Für Aufsehen sorgte auch der Fall des Militärhistorikers Josef Hodic, der zwischen 1977 und 1981 in Emigrantenkreisen spionierte, ehe er 1981 überraschend in die Tschechoslowakei zurückkehrte.

Ein gerichtliches Nachspiel nach der „Wende“ gab es nur in den seltensten Fällen: Von 1983 bis 1996 wurden 82 Personen wegen Verdachts auf Landesverrat angezeigt, nur sechs wurden rechtskräftig verurteilt. Im Fall von Gustav Hochenbichler, bis 1991 stellvertretender Leiter der Wiener Staatspolizei und danach bis 1993 Chef der Wiener Fremdenpolizei, erhärtete sich erst kurz vor seinem Tod 1995 der Verdacht, dass er insgeheim für mehrere Ostgeheimdienste spioniert hatte.

In den 1980er Jahren waren 600 von damals insgesamt 700 Staatspolizisten auf die Abteilungen I der Sicherheitsdirektionen der Bundesländer aufgeteilt und 100 bei der Gruppe C im Innenministerium angesiedelt. 1987 gründete Innenminister Karl Blecha zusätzlich eine ihm direkt unterstellte Einsatzgruppe zur Bekämpfung des Terrorismus (EBT). Die EBT hatte die Aufgabe, Präventions- und Aufklärungsarbeit zu leisten und gleichzeitig als Bindeglied zu Nachrichtendiensten im Ausland zu fungieren.

2002 gingen dann die EBT, die Staatspolizei und die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (EDOK) im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) auf. Zu den Kernaufgaben des BVT zählen die Bekämpfung extremistischer und terroristischer Phänomene, von Spionage, des internationalen Waffenhandels, des Handels mit Atommaterial und der organisierten Kriminalität in diesen Bereichen. Im Unterschied zu den militärischen Diensten HNaA und AbwA hat das BVT primär polizeilichen Charakter. Die nachrichtendienstliche Komponente („erweiterte Gefahrenforschung“) wurde aber durch das Polizeiliche Staatsschutzgesetz 2016 ausgebaut.

Die offensichtliche Schwäche der nachrichtendienstlichen Strukturen wurde bislang auf politischer Ebene nicht als Problem erachtet – denn Spionage durch ausländische Dienste ist in Österreich nur dann ein Vergehen, wenn sich diese gegen die Interessen der Republik richtet. Das besagt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 20. April 1956. Wer nach § 256 Strafgesetzbuch (StGB) einen „Geheimen Nachrichtendienst zum Nachteil der Republik Österreich“ betreibt, muss höchstens mit drei Jahren Haft rechnen. Wer einen „militärischen Nachrichtendienst“ für einen fremden Staat betreibt (§ 319), kommt mit zwei Jahren davon.

Nicht nur deswegen gilt Österreich seit dem Kalten Krieg bis heute als „Spielweise“ fremder Geheimdienste. Dass war offiziell so nie beabsichtigt, sondern erklärt sich aus dem Zusammenspiel mehrerer Faktoren: Zentrale geografische Lage, Sitz zahlreicher internationale Organisationen (IAEA, UNIDO, OSZE, OPEC), seit 1955 verbriefte Neutralität sowie bis in die Nachkriegszeit zurückreichende Abhängigkeiten, die schwer rückzubauen sind. Dazu zählte lange auch ein strenges Bankgeheimnis, das mittlerweile ausgedünnt ist. Dafür bleibt die Möglichkeit Privatstiftung und der Dienstleistungen durch verschwiegene Steuerberater und Rechtsanwälte.

Eine ähnliche pragmatische Strategie kam auch gegen die terroristische Bedrohung zum Einsatz: Verschiedenen Akteuren wurde die Möglichkeit geboten, ihren Geschäften nachzugehen, solange die Sicherheit Österreichs nicht betroffen war. So wurde der politischen Dachorganisation der kurdischen PKK Mitte der 1990er Jahre erlaubt, ein Büro zu eröffnen. Die Abu-Nidal-Organisation wiederum durfte zwischen Ende der 1980er und Anfang der 1990er Jahre sogar einen inoffiziellen „Botschafter“ in Wien unterhalten. Familienangehörige Abu Nidals wurden im AKH gratis behandelt. Dafür hörte der Terror der Gruppe gegen österreichische Ziele auf.

Gegenüber dem modernen Terrorismus bietet diese Vorgangswiese immer weniger Schutz: Für diskrete Verhandlungen gibt es weder Ansprechpartner noch irgendeine Basis, auf der man sich einigen könnte. Ereignisse wie beispielsweise die OPEC-Geiselnahme (1975) waren staatlich gesteuert, um ein klar definiertes Ziel durchzusetzen. Nachdem sich die 11 Erdölminister damals in der Hand der Terroristen befanden, wurde unnötiges Blutvergießen vermieden. In den mehr als vier Jahrzehnten seither ist Terrorismus zu einer wahllosen Bedrohung für „alle“ geworden.

Darüber hinaus gerät die bisherige „Neutralität“ der Spionagedrehscheibe Österreich ins Wanken: Immer öfter kommt es hier zu riskanten Operationen ausländischer Dienste. Angesichts des sich verschärfenden geopolitischen Wettstreits könnte es mit dem bisher „beschaulichen“ Status Quo bald vorbei sein. Das zeigt beispielsweise ein Blick nach Großbritannien, wo mittlerweile zahlreiche russische Überläufer ermordet wurden.

Unter dem Strich gibt es also viele gute Argumente für einen Umbau des Staatsschutzes in Österreich. Aber vor dem Hintergrund neuer Bedrohungen wie Cyberangriffen, hybrider Kriegsführung und quasi militärisch organisierten Terrorattacken wie in Paris 2015 sollte diese Neuorganisation umfassend und gesamtstaatlich erfolgen. Wie dies in der aktuellen Situation gelingen soll, ist noch offen.

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